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Jul 06
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Erbfall: Jeder 3. Immobilienerbe würde sich für einen Verkauf entscheiden

Sie bekommen Haus oder Wohnung vermacht – und was passiert dann mit der Immobilie? Ob Selbstnutzung, Verkauf oder Vermietung: Wer sich schon frühzeitig Gedanken über sein künftiges Eigentum macht, etwa mit den Eltern zusammen, ist im Ernstfall gut vorbereitet. So reduzieren Sie Streitigkeiten, wenn Sie zum Beispiel Teil einer Erbengemeinschaft sind. Übrigens: Wie eine Umfrage ergeben hat, würden viele Erben sich für einen Hausverkauf entscheiden.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Erbe verkaufen: Als Immobilienerbe würde sich fast jeder Dritte dazu entschließen, das vermachte Eigentum zu verkaufen – so das Ergebnis einer Umfrage.
  • Vermietung von geerbtem Haus: An zweiter Stelle steht die Umwandlung in ein Renditeobjekt. Heißt: Wohnungseigentum oder Haus wird vermietet.
  • Einzug in das Eigentum: Dahingegen bevorzugt es jeder Fünfte, der erbt, das frühere Elternhaus oder die Wohnung für eigene Wohnzwecke zu nutzen.
  • Vermeidung von Konflikten: Wer gemeinsam erbt, sollte sich frühzeitig auf den Ernstfall vorbereiten. Häufig lohnt sich ein Verkauf, um anschließend den Erlös fair untereinander aufzuteilen.

 

Ist es sinnvoll, festzulegen, was mit Eigentum künftig passiert?

Immobilieneigentum direkt in Geld umwandeln: Wie eine Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey ergeben hat, würden Immobilienerben sich am liebsten für einen Verkauf entscheiden, sobald diese das Elternhaus oder die Wohnung vermacht bekommen. Immer wieder sorgen solche Gedankenspiele, die im Erbfall real werden können, für Konflikte innerhalb der Familie. Aber: Ist es eigentlich sinnvoll, sich schon vor Eintreten des Erbfalls Gedanken darüber zu machen – oder gar den Eltern die Entscheidung zu überlassen? Laut Umfrage gilt:

  • Die Eltern sollen selbst entscheiden: Etwa Zwei Drittel würden es begrüßen, wenn die Eltern selbst eine Entscheidung treffen und festlegen, was mit ihrem Eigentum passieren soll.
  • Eine Vorabentscheidung von den Eltern wäre enttäuschend – so sieht es etwa ein Viertel der Befragten.
  • Verärgerung bei 3 Prozent: Einige würden es als verletzend empfinden und wären verärgert, wenn die Eltern eine Entscheidung treffen; so würde die finanzielle Sicherheit für Betroffene entfallen, mit der Sie gerechnet hätten.

Übrigens: Fast 50 Prozent geben an, dass es noch zu keiner Entscheidung mit den Eltern gekommen ist. Und etwa 10 Prozent sehen das große Pulverfass – denn es handele sich um ein Thema, welches mit zu vielen Streitigkeiten verbunden wäre.

 

Haus oder Wohnung geerbt: Wie gehe ich jetzt vor?

Zunächst gilt: Sollten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, müssen Sie Entscheidung, die Ihr Haus- oder Wohnungserbe betreffen, mit Ihren Miterben absprechen. Nur so stellen Sie sicher, dass es nicht zu (Rechts)Streitigkeiten kommt.

In der Regel haben Sie drei Optionen, wenn Sie Eigentum vermacht bekommen:

  • Sie entscheiden sich dazu, das Erbe zu verkaufen.
  • Sie verkaufen Ihr neues Eigentum.
  • Sie vermieten Ihr Objekt.

Jede Option hat Vor- und Nachteile:

Einzug in das vermachte Eigentum

Falls es Kinder gibt, die in der Nähe des betreffenden Hauses oder der Wohnung leben, ergibt eine Selbstnutzung des vermachten Eigentums für viele Menschen durchaus Sinn. Sollten Sie ohnehin schon von den eigenen vier Wänden geträumt haben, sparen Sie sich durch den Einzug auch die Kaufnebenkosten, die angefallen wären, wenn Sie selbst mit Ihrem Ersparten oder mit einem Kredit gekauft hätten.

Wichtig: Möglicherweise fallen Kosten für Renovierungen oder auch Sanierungsmaßnahmen an. Diese sind nicht zu unterschätzen.

Beachten Sie außerdem im Erbfall: Sie müssen sich im Grundbuch für das geerbte Objekt eintragen lassen. In der Regel genügt es, wen Sie das entsprechende Testament dafür vorlegen. Sollten beispielsweise Ihre Geschwister Miteigentümer sein, müssen auch diese sich in das Grundbuch als neue Eigentümer eintragen. Tipp: Es fallen keine Gebühren an, wenn Sie dies innerhalb von zwei Jahren ab eingetretenem Erbfall erledigen.

 

Verkauf des Eigentums

Der Verkauf von geerbtem Eigentum gilt als die wohl beliebteste Variante. Damit verwandeln Sie das Eigentum in bares Vermögen und sparen sich ggf. einige Konflikte mit Ihren Miterben.

Was Sie hierbei beachten müssen: Wer sich für einen Verkauf entscheidet, muss mit einigen Steuerzahlungen rechnen. Die gute Nachricht ist, dass die Spekulationssteuer für Sie möglicherweise entfällt. Dies gilt, wenn der Erblasser das Eigentum selbst genutzt hat oder es mehr als zehn Jahre besitzt. Näheres zum Thema Steuern beim Hausverkauf erfahren Sie übrigens hier.

Der Verkauf des Vermachten ist für die meisten Erbengemeinschaften die perfekte Lösung. Häufig kommt es andernfalls zu Konflikten – denn wer gemeinsam erbt, trägt auch eine gemeinsame Verantwortung. Können Geschwister sich häufiger nicht einigen, birgt dies auch die Gefahr, dass sich die persönliche Beziehung verschlechtert. Um das zu vermeiden, raten wir grundsätzlich dazu, dass Sie über einen gemeinsamen Verkauf nachdenken.

 

Vermietung des Eigentums

Sie entscheiden Sich dafür, Ihr vermachtes Eigentum zu vermieten? Diese Option lohnt sich nur in seltenen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus erben und so von einer Rendite profitieren, die sich „auszahlt“. Ist dies nicht der Fall, sollten Haus- und Wohnungserben über einen Verkauf oder, falls Sie selbst suchen, über eine Selbstnutzung nachdenken.

Gut zu wissen: Falls Sie sich dazu entscheiden, dass Sie ein vermietetes Objekt verkaufen möchten, sollten Sie das Vorkaufsrecht des Mieters beachten. Das heißt: Der Mieter ist als Erster dazu berechtigt, das angebotene Objekt zu kaufen. Falls dieser auf sein Recht verzichtet, können Sie vermietetes Eigentum auf den Immobilienmarkt bringen.

 

Welche Kosten entstehen, wenn ich Erbeigentum verkaufe?

Wer sich schließlich dazu entscheidet, eine von den Eltern vermachte Eigentumswohnung oder das ehemalige Elternhaus zu verkaufen, beachtet, dass dabei einige Kosten entstehen. Damit Sie gut vorbereitet sind, haben wir einen kleinen Überblick:

  • ggf. Maklerkosten
  • ggf. Kosten für die Vermarktung (ohne Makler)
  • Kosten für die Instandsetzung, Reparaturen
  • möglicherweise Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Fazit: Hausverkauf nach Erbe

Sie wissen schon jetzt, dass Sie eine Immobilie erben werden? Dann zahlt es sich oft aus, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und Vorbereitungen zu treffen: Möchten Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen, dieses vermieten oder selbst nutzen? Wird es Miterbende geben? Entscheiden Sie sich für Ersteres, helfen wir gerne weiter: Um den maximalen Verkaufspreis zu erzielen, nehmen Sie jetzt Kontakt zu der Schwäbischen Liegenschaften GmbH auf.

Tipp: Bei Interesse haben Sie auch die Möglichkeit, dieses Formular direkt auszufüllen. Wir melden uns anschließend zeitnah bei Ihnen, um Ihren Immobilienverkauf zu besprechen.

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