Wer die Kinder im eigenen Haus aufwachsen sieht oder sich bereits in jungen Jahren den Traum vom Eigenheim ermöglicht hat, möchte das liebevoll erbaute „Nest“ auch im Alter ungern verlassen. Eine praktische Lösung: der Verkauf des Eigentums gegen eine Rente mit lebenslangem Wohnrecht. Die Veräußerung auf Leibrentenbasis hat Vor- und Nachteile – welche das sind und was es sonst noch zu wissen gibt, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Lohnenswert als Altersvorsorge: Wegen des ungünstigen Rentenniveaus in Deutschland kann sich der Hausverkauf im Alter gegen eine lebenslange Rente u. U. als lohnenswert erweisen.
- Situation in Deutschland: Die Anzahl der Verkäufe des Eigentums auf Leibrentenbasis ist hierzulande vergleichsweise gering.
- Vor dem Verkauf: Eine Veräußerung sollte gut überlegt sein. Mit dem Verkauf können für den ehemaligen Eigentümer einige Nachteile einhergehen – zum Beispiel auch, dass der Immobilienwert sinkt.
- Absicherung auch für Lebenspartner: Wer durch den Verkauf ein lebenslanges Recht zum Wohnen erhält, kann damit auch den eigenen Partner im Alter absichern. Im Todesfall bleiben das Recht zum Wohnen und die Rentenzahlungen bis zum Ableben bestehen.
- Wichtig für Käufer und Verkäufer: Kaufvertrag sowie Rentenzahlungs- und Wohnrechtsvereinbarungen müssen notariell beurkundet werden.
Leibrente – eine Definition
Wenn Sie Ihr Eigenheim auch im Alter nicht verlassen möchten, ist das verständlich: Das Haus hat einen besonderen emotionalen Wert für Sie. Und auch sonst ist ein Auszug und Verkauf im Alter häufig mit Komplikationen verbunden, auf die wir am liebsten verzichten wollen, um den Lebensabend in vollen Zügen zu genießen. Wer auf Komfort und Unabhängigkeit setzt, entscheidet sich deshalb manchmal für einen Verkauf auf Leibrentenbasis.
Laut § 759 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt die Leibrente als eine Verpflichtung zur Zahlung einer Rente an den Gläubiger. Einfach erklärt bedeutet das: Wenn Sie Ihr Haus auf Leibrentenbasis verkaufen, erhalten Sie als ehemaliger Eigentümer eine regelmäßige Zahlung im Alter, und zwar von Ihrem Käufer. Üblicherweise verkaufen Sie Ihr Eigentum also nicht „auf einen Schlag“, wie es bei einem normalen Verkauf der Fall wäre. Zugleich vereinbaren Sie ein lebenslanges Wohnrecht. Sie erhalten Ihren Verkaufserlös also nicht nur als finanzielle Altersvorsorge in zuvor vereinbarten Raten, sondern bleiben zugleich in Ihrem Zuhause wohnen.
Haus auf Leibrentenbasis verkaufen – so funktioniert es
Gleich vorweg: Es gibt einen Unterschied zwischen Leib- und Zeitrente, welcher nicht unbeachtlich ist. Während Sie beim Verkauf auf Leibrentenbasis Ihr ganzes Leben im Haus wohnen bleiben dürfen und auch eine Rentenzahlung bis zum Tod erhalten, sehen die Vereinbarungen bei der Rente auf Zeit anders aus. Hier gilt: Sie vereinbaren mit dem Käufer einen festen Zahlungszeitraum. Sobald dieser abläuft, gilt der Kaufpreis in einem solchen Fall offiziell als getilgt.
Wie der Verkauf auf Rentenbasis konkret funktioniert:
- Notarielle Beglaubigung: Der Vertrag erfolgt schriftlich und muss beim Notar beglaubigt werden. Nur dann gilt der Verkauf als rechtskräftig
- Details im Kaufvertrag: Die Rente und Ihr lebenslanges Recht zum Wohnenbleiben in der Immobilie werden ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten. Außerdem gilt: Damit Sie als Verkäufer auf der sicheren Seite stehen, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Grundbuch als Reallast. Heißt: Als Begünstigter erhalten Sie das Recht, Ihre lebenslange Leistung einzufordern, damit der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt.
- Käufer in der Pflicht: Neben der Rentenzahlung, die der Käufer leistet, um den Kaufpreis in zuvor vereinbarten Raten abzubezahlen, verpflichtet dieser sich auch zu Weiterem. Der Käufer kommt zum Beispiel für alle Kosten auf, die anfallen, um die Immobilie zu pflegen bzw. instand zu halten.
Was sind die Bedingungen für die Immobilienrente?
Um das eigene Haus auf Rentenbasis verkaufen zu können, müssen Sie – abhängig vom Käufer bzw. Anbieter – einige Voraussetzungen erfüllen. Die Bedingungen können zum Beispiel sein,
- dass Sie ein bestimmtes Alter nicht unterschreiten dürfen. Dieses bewegt sich üblicherweise in der Spanne von 60 bis 65 Jahren. Die Altersgrenze gilt als Sicherheit für die Käufer, welche die Grenze nutzen, um die Rentenzahlung zu berechnen. Andernfalls wäre das Risiko zu groß, wenn die Zahlung an junge Leute erfolgt und sich entsprechenden „in die Länge zieht“, da die ungefähre Lebenserwartung nicht berechnet werden kann.
- dass die Immobilie bzw. das Grundstück frei von Lasten ist. Konkret: Im Grundbuch sollte keine Grundschuld mehr eingetragen sein, was bedeutet, dass Sie die Immobilie bereits vollständig abbezahlt haben müssen, bevor Sie das Haus gegen eine Rente und ein Recht zum lebenslangen Wohnen veräußern.
- dass die Immobilie einen bestimmten Wert nicht unterschreitet. Nur dann können Anbieter eine Mindestrente auszahlen. Wie hoch die monatliche auszuzahlende Rente sein muss, ist unterschiedlich. Diese kann sich beispielsweise mindestens zwischen 150 und 250 Euro bewegen.
Vor- und Nachteile eines Hausverkaufs gegen lebenslange Rente
Sie denken über einen Hausverkauf auf Leibrentenbasis nach? Dann gilt es, die Vor- und Nachteile eines solchen Vorgehens genauestens abzuwägen.
Vorteile
- Aufstockung der Rente: In Deutschland sinkt das Rentenniveau – und viele Senioren müssen sich Gedanken darüber machen, wie sie sich finanziell im Alter absichern. Eine zusätzliche Rentenzahlung in Form des Verkaufserlöses der eigenen Immobilie ist deshalb ein klarer Vorteil.
- Vorsorge auch für Partner bzw. Partnerin: Verstirbt der Leibrentenempfänger, so stehen Lebensgefährte bzw. Partner der Verstorbenen nicht mit leeren Händen dar. Eine Leibrentenzahlung inkl. Wohnrecht sichert auch die Hinterbliebenen ab.
- Weniger Verantwortung im Alter: Wer sich ganz seinem Lebensabend widmen möchte, wünscht sich auch, sich von belastenden Verpflichtungen zu befreien – und das kann zum Beispiel auch die Verantwortung für eine Immobilie sein. So bietet der Verkauf auf Rentenbasis eine gute Lösung, denn künftig kommt der Käufer für Pflege bzw. Instandhaltung auf.
- Lohnenswert im Falle von fehlenden Erben: Fehlen Kinder, Enkel und andere Erben, kann die Veräußerung des Hauses auf Rentenbasis eine gute Lösung sein. So können Verkäufer Ihr Vermögen aufbrauchen – und das noch zu Lebzeiten.
Übrigens: Auch die Käuferseite genießt einige Vorteile. So müssen Sie als Käufer kleinere Summen als Rentenzahlung leisten und müssen dafür zum Beispiel keinen oder keinen großen Immobilienkredit aufnehmen. Zudem zahlen Sie in der Regel eine geringe Grunderwerbssteuer.
Nachteile
- Wenig Interessenten: Grundsätzlich gibt es nur wenig Privatpersonen bzw. gewerbliche Anbieter, die an einem Immobilienkauf gegen eine Rente interessiert sind; zumindest im Vergleich. Denn: In Großbritannien und auch in den USA ist ein solcher Deal schon gängiger. Für Verkäufer kann sich die kleinere Auswahl deshalb als Nachteil erweisen.
- Immobilienwert sinkt: Wer sich für einen Verkauf auf Rentenbasis entscheidet, geht einen nicht ganz üblichen Weg. Deshalb sinkt auch der Wert der Immobilie – denn für Käufer ist es nicht voraussehbar, wann diese Ihre neue Immobilie zum Beispiel selbst nutzen oder auch vermieten können.
Fazit: Immobilienrente in einigen Fällen lohnenswert
Während der Immobilienkauf gegen Rentenzahlung sich für Käufer einerseits lohnt, da diese keinen teuren Kredit aufnehmen müssen, gilt es, andererseits einen bedeutenden Nachteil zu beachten: Da mit der Leibrentenzahlung häufig auch das Recht auf ein lebenslanges Wohnen vereinbart wird, kann die gekaufte Immobilie nicht vermietet oder selbst genutzt werden. Verkäufer profitieren von einer sicheren Altersvorsorge, können Ehepartner absichern und bleiben in ihrem bisherigen Zuhause wohnen. Beachten Sie dennoch, dass Sie Ihre Immobilie für einen geringeren Preis verkaufen, da der Wert sinkt.
Sie interessieren sich für den Verkauf Ihres Hauses im Alter? Nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Immobilienprofis auf: Wir beantworten Ihre Fragen – und helfen unkompliziert und fachkundig weiter.