Knapp unter 150.000 Ehen wurden im Jahr 2019 in Deutschland geschieden. Eine Trennung bedeutet nicht nur das Ende der emotionalen Verbindung zwischen zwei Menschen – sondern auch, dass nun ganz „unromantische“ Entscheidungen getroffen werden müssen. Es stehen verschiedene Fragen im Raum: Wie verändert sich die Wohnsituation? Wer zieht aus, wer bleibt? Und vor allem: Was passiert jetzt eigentlich mit dem gemeinsamen Haus? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten.
Haus verkaufen bei Scheidung: Das Wichtigste in Kürze
- Scheidung bedeutet oft Belastung & Stress: Jetzt müssen “formale Dinge” geklärt werden. Dazu gehört auch die Frage, was mit dem gemeinsamen Eigentum passiert.
- Immobilienverkauf bei einer Trennung: Eine Veräußerung des gemeinsamen Hauses scheint für viele Paare, die sich gerade trennen, die fairste und einfachste Lösung zu sein.
- Ehevertrag vorhanden oder nicht? Auch diese Frage entscheidet, wie mit einer gemeinsamen Immobilie nach einer Scheidung verfahren wird.
- Rechtliche Beratung empfohlen: Wer in Vermögensstreitigkeiten gerät, kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Ex-Partner anstreben. Bei Uneinigkeit ist ein Verfahren manchmal unumgänglich.
Gemeinsame Immobilie bei Trennung oder Scheidung: Was passiert jetzt?
Nicht immer sind Paare auf eine Trennung vorbereitet: Sie kaufen sich ein gemeinsames Haus, gestalten es nach ihren eigenen Wünschen und bauen sich ein persönliches „Liebesnest“ auf. Wer gemeinsam in eine Immobilie investiert, erfüllt sich oft den Traum vom Eigenheim; vielleicht ist eine Familie geplant oder es gibt bereits gemeinsame Kinder. Die Zukunftspläne stehen. Kommt es dann zu einer Trennung bzw. Scheidung, und war diese nicht vorauszusehen, bricht für viele Paare eine Welt zusammen. Die psychische Belastung ist groß – und jetzt müssen Sie sich vielleicht auch noch darum kümmern, das Hab und Gut untereinander aufzuteilen. Gehört eine Immobilie dazu, so sind die Entscheidungen noch schwieriger, falls Sie vor der Ehe keine Vereinbarungen getroffen haben.
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Wann sollten wir unser Haus verkaufen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Paare sich nach einer Scheidung für einen Verkauf Ihres Hauses oder der gemeinsamen Wohnung entscheiden. Zum Beispiel:
- Die Wohnsituation verändert sich: Ein Partner zieht aus oder beide entscheiden sich dazu, das gemeinsame Haus zu verlassen. Dann erscheint ein Verkauf der Immobilie sinnvoll.
- Finanzielle Gründe: Nicht nur die räumliche Trennung spielt eine Rolle, sondern auch die künftig getrennten Kassen. Eine doppelte Haushaltsführung führt häufig zu höheren Kosten, weshalb ein Hausverkauf jetzt besonders vorteilhaft wäre.
- Die emotionale Komponente ist nicht zu unterschätzen: Ein Verkauf des gemeinsamen Eigentums kann den Neuanfang besiegeln. Paare können sich so leichter von schmerzhaften Erinnerungen lösen.
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Was regelt ein gemeinsamer Ehevertrag?
Im Idealfall haben Sie mit Ihrem Partner schon vor der Ehe festgelegt, was mit dem gemeinsamen Vermögen im Falle einer Trennung passieren soll. Die besonders unromantische Vorstellung, sich schon vor der Eheschließung damit auseinanderzusetzen, scheint für viele Paare ein echtes Pulverfass zu sein. Aber: Dennoch kann ein Ehevertrag die Situation für alle Beteiligten erleichtern, wenn es doch zu einer Trennung kommt. Damit sparen Sie sich möglicherweise die Verfahrenskosten, die auf Sie und Ihren Ex-Partner zukommen würden, falls Sie sich nicht einigen können.
Tipp: Es ist nicht ungewöhnlich, auf einen Ehevertrag zu verzichten. Um die wirtschaftliche und auch psychische Belastung zu verringern, können Paare sich für eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung entscheiden, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist. Dieser regelt zum Beispiel, den Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Letzteres ist eine Geldforderung, die Ihnen oder Ihrem Ex-Partner bei einer Trennung bzw. Scheidung unter bestimmten Bedingungen zusteht. Diese regelt also die Vermögensverhältnisse.
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Was passiert mit der Immobilie, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist?
Paare haben unterschiedliche Optionen nach (oder auch während) einer Scheidung, wenn es um die gemeinsame Immobilie geht. Grundsätzlich entsteht nach der Eheschließung eine Zugewinngemeinschaft, wenn Sie keinen Ehevertrag schließen. Außerdem gilt: Sollten Sie vor der Eheschließung nichts vereinbart haben, beanspruchen beide Partner 50 Prozent Eigentumsanteil an den eigenen vier Wänden. Voraussetzung ist, dass nicht nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist, sondern dass beide einen Grundbuchvermerk haben.
Sie möchten sich mit Ihrem Ex-Partner einigen? Folgendes ist jetzt möglich:
1. Sie einigen sich auf einen einvernehmlichen Verkauf: Bei dieser Entscheidung gilt es, bestehende Lasten mit dem Verkaufserlös auszugleichen, etwa ein noch laufender Kredit. Aus dem Verkaufserlös kann so auch die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden. Das, was schließlich übrig bleibt, teilen die Eigentümer untereinander auf. Auch eine Auszahlung des Ehepartners ist möglich, wenn einer von beiden das Eigentum übernimmt.
2. Sie nehmen eine Realteilung vor: Wenn Sie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus besitzen, so kann daraus Alleineigentum werden. Heißt: Sie teilen die Wohnungen untereinander auf. Auf diese Weise ist eine weitere Vermietung möglich.
3. Sie übertragen das gemeinsame Eigentum auf Ihre Kinder: Wenn Ihr Kind bereits volljährig ist, kann das gemeinsame Haus oder die Wohnung auch auf den Nachwuchs übertragen werden. Beachten Sie aber: Alle bestehenden Rechte und Pflichten übertragen sich ebenso auf das Kind. Das bedeutet auch, dass Kinder in diesem Fall für die Grundsteuer und weitere Belastungen zuständig sind. Deshalb ist es ratsam, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen, um eine sinnvolle Lösung zu finden.
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Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns nicht einigen können?
Möglicherweise kommen Sie auf keinen gemeinsamen Nenner. In einem solchen Fall besteht die Option einer Teilungsversteigerung. Für diesen Vorgang muss ein Antrag beim Amtsgericht erfolgen. Übrigens: Es ist nicht wichtig, wie groß der Miteigentumsanteil ist. Jeder der Ex-Partner kann einen Antrag stellen, sodass das Vollstreckungsgericht die Immobilie anschließend öffentlich versteigert.
Tipp: Innerhalb von zwei Wochen ist es möglich, Einwand gegen den Antrag zu erheben. Eine mögliche Begründung ist zum Beispiel, dass sich die Versteigerung negativ auf die Lebensverhältnisse Ihre Kinder auswirkt. Handelt es sich um eine nachvollziehbare Begründung, wird das Verfahren zunächst für ein halbes Jahr eingestellt.
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Können wir das gemeinsame Haus schon während des Trennungsjahres verkaufen?
Viele Paare möchten das „Problem mit gemeinsamem Eigentum“ so schnell wie möglich aus der Welt schaffen. Wir raten dennoch dazu, nichts zu überstürzen. Sie wollen jetzt verkaufen? Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie Ihr gemeinsames Haus auch schon veräußern, während Ihr Trennungsjahr noch läuft. Denken Sie daran: Wenn es zu einem Vermögensausgleich kommt, muss dieser – gemeinsamen mit dem Verkauf – auch vom Notar beurkundet werden. Gleiches gilt bei Unterhaltsansprüchen.
Übrigens: Wenn das Trennungsjahr vorbei ist, ist jeder Partner dazu berechtigt, den Verkauf des gemeinsamen Eigentums einzufordern, falls Sie sich zuvor nicht einigen konnten.
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Wir möchten wegen einer Scheidung verkaufen – worauf müssen wir achten?
Wenn Sie sich einigen können, steht einem Verkauf nichts mehr im Weg. Unser Tipp: Wer erfolgreich Absprachen treffen konnte, sollte sich nun um eine Immobilienbewertung kümmern, um den Marktpreis der Immobilie zu bestimmen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei – nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf, um sich in dieser schwierigen Situation entlasten zu lassen.
Bei Scheidung Haus verkaufen – emotional belastend, aber häufig sinnvoll
Wer nach einer Trennung das Haus verkaufen möchte, steht auf der sicheren Seite: Häufig ist es schmerzhaft, doch ein klarer Schnitt erleichtert den Neubeginn. Damit es nicht zu einem kostspieligen Verfahren kommt, gilt es, eine gemeinsame Einigung anzustreben. Sie konnten sich einigen oder denken über einen Verkauf nach? Füllen Sie gerne folgendes Formular aus – und wir melden uns zeitnah zurück, um Ihren Verkauf zu realisieren.