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Nov 17
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immobilienverkauf im pflegefall

Immobilienverkauf im Pflegefall: Was ist zu beachten?

Pflegefälle gehören zu den besonders belastenden Situationen im Leben. Wer darauf angewiesen ist, seine Liebsten in ein Pflegeheim zu geben, muss mit Herausforderungen rechnen. Nicht nur die Suche nach einem neuen Zuhause geht auf die Psyche, sondern vor allem die finanzielle Hürde. Denn Pflege kostet – und sie ist teuer. So müssen Betroffene das Vermögen oft verwerten und zum Beispiel das Haus verkaufen. Dabei gilt: Je früher Sie handeln und planen, desto größer ist die Chance, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Lesen Sie im Artikel, was Sie bei einem Immobilienverkauf im Pflegefall beachten sollten. 

 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Hoher finanzieller Aufwand für Pflege: In Zukunft ist eine Steigerung der Pflegekosten zu erwarten. Schon jetzt ist Pflege teuer und für Betroffene und Angehörige mit finanziellen Hürden verbunden.
  • Ausgleich für fehlendes Vermögen: Wem das Geld für die Pflege fehlt, ist zwangsweise auf das eigene Vermögen angewiesen. Das eigene Haus ist eine geeignete Quelle, um die Pflege aus dem Erlös langfristig zu finanzieren.
  • Kosten abhängig vom Pflegegrad: Für die Berechnung des Eigenanteils zählt der jeweilige Pflegegrad. Besonders hoch sind die Kosten in Ballungsgebieten.
  • Zeit kostet Geld: Wer mit dem Verkauf des Eigenheims zu lange wartet, gerät häufig unter Zeitdruck und muss mit einem vergleichsweise niedrigen Erlös rechnen. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu handeln.

 

Mit der Schwäbischen Liegenschaften GmbH sind Sie im Ernstfall gut beraten: Wir helfen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei Ihren Plänen, bewerten professionell und kaufen Immobilien an. Kontaktieren Sie uns gerne.

 

Pflege und Hausverkauf: Wann ist es sinnvoll, Eigentum zu veräußern?

Ob Demenz, eine körperliche Behinderung oder schwerwiegende Alterserscheinungen, die Betroffene belasten: Wer den Alltag nicht mehr eigenständig stemmen kann und auf Hilfe Dritter angewiesen ist, kann – oder muss – über ein Pflegeheim nachdenken. Eine professionelle Unterstützung erleichtert nicht nur die Bewältigung alltäglicher Hürden, sondern entlastet auch Beteiligte und Angehörige.

 
Das Problem: Pflege ist teuer. Der Eigenanteil hängt in erster Linie vom jeweiligen Pflegegrad ab. Deshalb gilt für Beteilige, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, wie die Finanzierung der Pflege aussehen wird. Wenn Pflegeversicherung und Zahlungen aus der Rente nicht genügen, beteiligt sich zwar das Sozialamt an den Kosten, allerdings ist dies strikt geregelt: Bei einer Prüfung wird festgestellt, ob eine Bedürftigkeit zutrifft. Immobilienbesitzer sind deshalb darauf angewiesen, ihr Vermögen zunächst zu verkaufen – und das oft zwangsweise, wenn kein anderer Ausweg bleibt. Besitzen die Eltern zum Beispiel ein eigenes Haus und ist ein Pflegefall vorhersehbar, müssen sich häufig die Kinder um den weiteren Verlauf kümmern und rechtzeitig planen.

 
Gut zu wissen: Das Statistische Bundesamt (Destatis) gibt an, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Zukunft weiter ansteigen wird. Bis zum Jahr 2030 soll es demnach etwa 3,4 Millionen Pflegefälle geben. Als Begründung gilt v. a. die steigende Lebenserwartung der Menschen.

 

Pflegekosten bezahlen – die Rolle des Schonvermögens bei Pflege

Vor allem das Thema Schonvermögen kann eine Entlastung für Beteiligte sein, wenn es um die Finanzierung der Pflegekosten geht. So regelt § 90 SGB XII:

  • Der Hausverkauf muss nicht zwangsweise erfolgen, wenn Pflegebedürftige die Immobilie selbst bewohnen.
  • Auch Ehe- und Lebenspartner fallen unter diese Ausnahme.
  • Das Sozialamt beteiligt sich an den Pflegekosten, wenn das Haus als Schonvermögen gilt.
  • Aber Achtung: Die Immobilie muss als „angemessen“ eingestuft werden. Die Größe darf – abhängig von der dort lebenden Personenanzahl – eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

 

Wie erhalte ich eine Vollmacht für den Hausverkauf?

Zunächst sollten Sie wissen: Wer keine Vollmacht für die Regelung der Belange der pflegebedürftigen Eltern vorweisen kann, muss damit rechnen, dass das Gericht über das weitere Vorgehen bestimmt. Deshalb ist es für alle Beteiligten – Eltern und Kinder – wichtig, sich frühzeitig um die Ausstellung einer Vollmacht für den Ernstfall zu kümmern.

 
Grundsätzlich dürfen nur Eigentümer darüber entscheiden, was mit ihrer Immobilie im Ernstfall geschehen soll. Tritt jedoch ein Pflegefall ein, kann es zur Geschäftsunfähigkeit kommen. Wer nicht mehr dazu in der Lage ist, Geschäfte eigenmächtig abzuschließen, ist auf Hilfe angewiesen. So müssen sich nicht selten die eigenen Kinder um den notwendigen Hausverkauf kümmern, um die Pflegekosten aus dem Verkaufserlös zu finanzieren.

 
Damit es sich um eine gültige Vollmacht handelt, sollten mindestens folgende Angaben auf dem Dokument nachweisbar sein:

  • vollständiger Name der Person, welche die Vollmacht erteilt
  • vollständiger Name der Personen, welche die Vollmacht erhalten
  • die Anschriften aller beteiligten Personen
  • Informationen zum Immobilienverkauf (z. B. wann ein Verkauf erfolgen darf)
  • Angaben zur Immobilie: Kaufpreis und Besonderheiten

 

Wichtig: Eine Vollmacht sollte stets notariell beglaubigt werden. Nur so stellen Sie sicher, dass es sich um ein rechtsgültiges Dokument handelt und Sie die Immobilie Ihrer Eltern im Ernstfall ohne Hürden verkaufen dürfen. Mit einer gültigen Vollmacht verhindern Sie Rechtsstreitigkeiten. So kann es zum Beispiel passieren, dass es Probleme unter Angehörigen gibt und diese sich nicht über den weiteren Vorgang einigen können.

 

Immobilienverkauf im Pflegefall umgehen – ist das möglich?

Wer einen Hausverkauf im Pflegefall umgehen möchte, wünscht sich im Regelfall eine Beteiligung an den Pflegekosten durch das Sozialamt, ohne das Eigentum abgeben zu müssen. Beachten Sie: Auch wenn Sie oder Ihre Angehörigen das Haus nicht verkaufen, ändern sich die Kosten für die Pflege nicht. Diese können oft nicht vollständig übernommen werden, weshalb es sich nicht in jedem Fall lohnt, auf den Immobilienverkauf zu verzichten.

 
Durch eine Schenkung ist es grundsätzlich möglich, das Haus nicht verkaufen zu müssen und zum Beispiel ein Wohnrecht zu erhalten. So können Eigentümer Ihr Eigenheim zu Lebzeiten an Ihre Kinder übergeben. Hierbei gilt jedoch: Wenn der Pflegefall eintritt und noch keine zehn Jahre seit der Schenkung vergangen sind, kann das Sozialamt die Schenkung nicht berücksichtigen. Die Immobilie wird als Vermögen angerechnet.

Bei einem Übergabevertrag gilt: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Schenkung. Auch dieser Fall muss vom Notar beurkundet werden.

 

Im Ernstfall das Haus für die Pflegekosten verkaufen: Was muss ich noch beachten?

Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass Eigentum durch das Gesetz stets geschützt wird. Umso bedeutender ist es, sich schon zu Lebzeiten um Formalitäten zu kümmern und Angehörigen die bürokratischen Hürden zu nehmen. Denn: Sobald ein Pflegefall eintritt, werden Beteiligte nicht nur emotional belastet – sondern müssen sich auch um einen korrekten Ablauf und eine reibungslose Planung kümmern. Lassen sich Sie bei Unsicherheiten deshalb schon jetzt anwaltlich beraten – und holen Sie alle Beteiligten „mit ins Boot“, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu verhindern.

 
Tipp: Auch wir beraten Sie gerne, wenn es um Ihren Hausverkauf geht. Haben Sie Fragen zum Ablauf oder möchten Sie Ihre Immobilie zum Wunschpreis veräußern, steht unser Team als Ansprechpartner für Ihre Anliegen bereit.

 

Hausverkauf in Stuttgart bei Pflege: Wir helfen dabei

Bei Pflegefällen kommt es zusammenfassend auf eine frühzeitige Planung an: Schon jetzt lässt sich voraussehen, dass die Pflegeversicherung und auch die Rente oft nicht ausreicht, um die Pflegekosten im Alter oder im Ernstfall – etwa bei einer Demenzerkrankung – selbständig zu stemmen. Häufig müssen Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige das Haus oder die Wohnung deshalb veräußern, um die Pflege finanzieren zu können.

 
Als vertrauensvoller und erfahrener Ansprechpartner kümmern wir uns um Ihre Belange, wenn es um den Immobilienverkauf im Pflegefall geht: Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos, damit wir Ihre offenen Fragen klären. Sie möchten Ihr Haus unkompliziert verkaufen? Hier geht es zum Formular.

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