Baden-Württemberg ist ein attraktives Bundesland für den Immobilienverkauf: Starke wirtschaftliche Strukturen, eine gute Infrastruktur und einer der schönsten Landschaften der Bundesrepublik ziehen Eigenheimsucher und Investoren an. Wer sein Eigentum verkaufen möchte, muss jedoch einige Faktoren beachten. Wie hoch fällt zum Beispiel die Maklerprovision in BaWü aus? Oder: Gibt es spezielle Regeln? Lesen Sie die Antworten im folgenden Beitrag nach.
Hausverkauf in BW – das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 23.12.2020 gibt es eine bundeseinheitliche Regelung für die Zahlung der Maklerprovision. Die Höhe der Provision fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus.
- Die Preisentwicklung am baden-württembergischen Immobilienmarkt ist immer noch dynamisch. Eigentümer sollten mit einem Verkauf jedoch nicht zu lange warten, um Ihren Wunschpreis zu realisieren.
- Für den Immobilienverkauf in Baden-Württemberg sollten Eigentümer einige Kosten wie die Gewerbe- und Spekulationssteuer berücksichtigen.
- Für alle Bundesländer gilt: Eine professionelle Immobilienbewertung ist für die realistische Preiseinschätzung unabdingbar.
Die Schwäbische Liegenschaften GmbH unterstützt Sie gerne: Sie haben Fragen zum Immobilienverkauf oder möchten Ihr Haus bewerten lassen? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Regelungen zur Maklerprovision: Das müssen Sie beim Hausverkauf in BW beachten
Bis vor einigen Jahren gab es in der Bundesrepublik keine einheitliche Regelung zur Aufteilung der Maklercourtage. Deshalb hieß es bisher: Der Käufer zahlt – wie in vielen Bundesländern bisher üblich – die gesamte Provision. Im Land Baden-Württemberg war es zwar üblich, dass beide Parteien sich die Kosten teilten. Sprich: Jeder der beteiligten Parteien übernimmt 50 Prozent der Maklerprovision. Im Gesetz war diese Praxis jedoch nicht verankert, sodass der Trend sich in eine andere Richtung bewegte. Ergo: Auch in Baden-Württemberg haben immer mehr Käufer die gesamte Maklerprovision überwiesen.
Seit Dezember 2020 ist das anders – auch in Baden-Württemberg. Wegen der neuen gesetzlichen Regelung sollten Immobilienverkäufer jetzt mit höheren Kosten für den Verkauf rechnen:
- Die Kosten für einen Makler werden zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
- Die gesamte Provision beträgt im Bundesland Baden-Württemberg 7,14 Prozent. Käufer und Verkäufer zahlen deshalb jeweils 3,57 Prozent Maklercourtage.
Hausverkauf in BW: Preisentwicklung beachten & rechtzeitig verkaufen
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf in Baden-Württemberg ist für Eigentümer aufgrund der hohen Nachfrage keine „Mammutaufgabe“. Dennoch gilt: Halten Sie sich stets über die aktuellen Preisentwicklungen am baden-württembergischen Immobilienmarkt auf dem Laufenden. Medienberichten zufolge wird sich der derzeitige Trend, dass die Preise für Immobilien weiter ansteigen, zwar fortsetzen. Zugleich sei jedoch zu sehen, dass die Preissprünge vergleichsweise niedrig wären. In den vorherigen Jahren sah dieser Boom noch anders aus. Eine Preisstagnation sei außerdem in einigen Regionen auch zu beobachten.
Für Eigentümer bedeutet das:
- Rechtzeitig verkaufen: Warten Sie im Land Baden-Württemberg nicht zu lange damit, Ihre Immobilie zu verkaufen. Denn die aktuellen Verkaufsbedingungen sind gut, die Marktlage zugleich dynamisch.
- Wunschpreis realisieren: Voraussichtlich werden die Preise auch in Ballungszentren nicht mehr so rasant wie zuvor ansteigen. Deshalb haben Eigentümer jetzt noch die Möglichkeit, ihre Wunschpreise mittels Veräußerung zu realisieren.
Immobilie verkaufen: Worauf muss ich außerdem achten?
Einige Regelungen gelten bundesweit und erleichtern Eigentümern so das Prozedere eines Hausverkaufs. Beachten Sie Folgendes, um Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen:
Notarkosten
Damit der Verkauf einer Immobilie rechtskräftig wird, ist es notwendig, einen Notar zu beauftragen und den Vertrag beurkunden zu lassen. Üblicherweise übernimmt der Käufer die Terminvereinbarung und wählt dementsprechend auch den Notar aus. Ist ein Makler involviert, kann sich dieser um die Vereinbarung des Termins kümmern.
Was aber ist mit den Kosten? Auch hier gilt: Für die Notarkosten kommen Sie als Verkäufer in der Regel nicht auf. Diese sind im Notarkostengesetz (GnotKG) geregelt und werden in der Praxis regelmäßig vom Käufer beglichen.
Spekulationssteuer
Wer sein Haus verkauft, sollte Steuerkosten einplanen:
- Gewerbesteuer: Sie verkaufen mindestens drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren? In solchen Fällen stuft das Finanzamt sie als gewerblicher Verkäufer ein – und es fällt Gewerbesteuer an.
- Spekulationssteuer: Wenn Sie Ihre Immobilie nach Kauf innerhalb von insgesamt zehn Jahren gewinnbringend veräußern, wird das Finanzamt Steuern von Ihnen verlangen. Private Verkäufer zahlen in diesem Fall die sogenannte Spekulationssteuer. Nutzen Sie das Haus oder die Wohnung im Verkaufsjahr und mindestens in den zwei vorangegangenen Jahren selbst, entfällt die Steuer für Sie. Dies gilt auch, wenn Sie die Immobilie seit Kauf ausschließlich für Wohnzwecke genutzt haben und keine Vermietung erfolgte.
Vorfälligkeitsentschädigung
Sie haben Ihre Immobilie über einen Kredit finanziert – und diesen noch nicht vollständig beglichen? Das Darlehen können Sie nun zwar auflösen und begleichen. Die Bank wird üblicherweise jedoch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen. Beachten Sie hierbei: Nach einer Frist von insgesamt zehn Jahren haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag innerhalb von sechs Monaten zu kündigen, ohne für „Strafzahlung“ aufzukommen (§ 489 BGB). Das heißt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung in diesem Fall entfällt.
Unterlagen für den Hausverkauf
Um eine Immobilie zu veräußern, müssen sich Eigentümer rechtzeitig vor Verkauf um die Besorgung aller notwendigen Unterlagen kümmern. Die Wichtigsten im Überblick:
- aktueller Grundbuchauszug
- Grundriss(e)
- aktuelle Flurkarte
- Miet- und Pachtunterlagen
- Baubeschreibung
- Auskunft zu bestehenden Darlehen
- Energieausweis
- ggf. Immobilienwertgutachten
- bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung und Wirtschaftsplan
- Aufstellung von Instandhaltungsmaßnahmen
Tipp: Bevor es an den Verkauf geht, ist es sinnvoll, den Immobilienwert professionell ermitteln zu lassen. Dies kann ein offizieller Gutachter übernehmen. Auch Makler kümmern sich um die Einschätzung des aktuellen Immobilienwertes. Für Eigentümer ist eine Immobilienbewertung stets mit Kosten verbunden. Sie benötigen Unterstützung und möchten erfahren, wie hoch Sie den Preis für Ihr Haus ansetzen können? Die Schwäbische Liegenschaften GmbH kümmert sich gerne um Ihr Anliegen – kontaktieren Sie uns jederzeit kostenfrei und unverbindlich.
Immobilie verkaufen in Baden-Württemberg – wir fassen zusammen:
- Beachten Sie die Regelung zur Maklerprovision: Die Courtage fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. In Baden-Württemberg beträgt die Provision aktuell 7,14 Prozent und wird zu 50 Prozent vom Verkäufer übernommen.
- Zögern Sie nicht mit dem Verkauf: Die Marktlage ist dynamisch und die zuvor konstant steigenden Preise zeigen sich immer noch. Dennoch stellen Experten fest, dass die Preise nicht mehr ganz so rasant ansteigen. Ein Verkauf kann sich jetzt lohnen, um den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen.
- Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beschaffung wichtiger Dokumente: Ob Grundbuchauszug, Grundrisse oder die Erstellung eines Exposés – planen Sie rechtzeitig, um sich auf den Verkauf Ihrer Immobilie vorzubereiten.
- Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten: Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist es wichtig, den Wert akkurat einzuschätzen und einen realistischen Preis zu kalkulieren. Überlassen Sie die Bewertung einem Profi – denn so vermeiden Sie eine Fehleinschätzung.
Immobilie privat verkaufen in Baden-Württemberg: Wir helfen weiter
Um sich die Maklerkosten zu sparen und Eigentum zügig zum Wunschpreis zu veräußern, lohnt sich oft ein privater Immobilienverkauf. Ein seriöses Angebot ist deshalb gefragt – und dieses beinhaltet eine professionelle Immobilienwertermittlung. Wir helfen weiter: Unsere Immobilienprofis beraten Sie kostenlos zu Ihrem Anliegen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und klären Sie alle offenen Fragen.