Vermarktungskosten, Steuern, Notargebühren – und was noch? Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, fahren Sie mit der Veräußerung einerseits einen Gewinn ein. Andererseits müssen Sie die Kosten beachten, die vor und nach dem Verkauf auf Sie zukommen. Auch auf Seiten des Käufers ergibt sich ein finanzieller Aufwand. Lesen Sie, welche Geldausgaben fällig werden – damit Sie den Überblick im „Kostendschungel“ beim Hausverkauf nicht verlieren.
Kosten Hausverkauf – das Wichtigste in Kürze
- Für Verkäufer und Käufer gilt: Vor dem Hauskauf- und Verkauf lohnt sich die Erstellung eines individuellen Kostenplans.
- Notarkosten: Grundsätzlich zahlt der Käufer die Notarkosten. Ausnahme: Der Verkäufer möchte Rechte Dritter aus dem Grundbuch löschen lassen.
- Zusätzliches Budget einplanen: Käufer und Verkäufer planen – neben den üblichen Kosten – idealerweise ein zusätzliches Finanzpolster ein, um im Notfall daraus zu schöpfen.
- Kostenlose Wertanalyse: Eine professionelle Immobilienbewertung durch die Schwäbische Liegenschaften GmbH liefert kostenfrei einen wichtigen Anhaltspunkt vor dem Verkauf einer Immobilie.
Welche Kostenpunkte gibt es beim Immobilienkauf- und Verkauf?
Wenn Sie kurz vor dem Verkauf Ihrer Immobilie stehen oder über einen Kauf nachdenken, empfiehlt es sich, einen übersichtlichen Kostenplan anzufertigen. Dieser hilft Ihnen dabei, alle Kosten im Blick zu haben. Die wichtigsten Punkte:
- Der Energieausweis: Eigentümer und Käufer schauen sich den Energieausweis an, um die Energieeffizienz der Immobilie zu kennen. Deshalb gilt seit 2009: Ein Energieausweis ist Pflicht – sonst droht eine Geldstrafe.
- Die Maklergebühren: Wer sich beim Haus- oder Wohnungsverkauf für einen Makler entscheidet, zahlt im Erfolgsfall eine Maklergebühr. Seit Dezember 2020 gilt laut BGB, dass Käufer und Verkäufer sich diese teilen. Das heißt: Jeder soll 50 Prozent der Courtage für den beauftragten Makler zahlen.
- Das Wertgutachten: Häufig sinnvoll, aber nicht verpflichtend, ist die professionelle Begutachtung der Immobilie. Ein Sachverständiger ermittelt den Zustand der Immobilie und kann erörtern, ob Ihr aktueller Verkaufspreis realistisch ist. Da die Kosten nicht selten in die Höhe schießen, empfehlen wir deshalb eine zunächst unverbindliche und außerdem kostenfreie Analyse, welche die Schwäbische Liegenschaften GmbH durchführt.
- Die Notarkosten beim Hausverkauf: Erst wenn Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag für die Immobilie beim Notar unterschreiben und beurkunden lassen, gilt das Geschäft als rechtskräftig. Zu den Notarkosten werden oft auch die Grundbuchkosten gezählt; meist erfolgt der Antrag an das Grundbuchamt – für den neuen Grundbucheintrag – durch den ausgewählten Notar.
- Die Steuern: Beim Hauskauf- und Verkauf fallen für beide Parteien i. d. R. einige Steuern an. Dazu zählt beispielsweise die Grunderwerbssteuer. Welche Steuern für den Verkäufer anfallen, lesen Sie hier nach.
- Die Löschung der Grundschuld: Ungefähr 0,2 Prozent der Summe, die als Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, wird bei einer Löschung fällig. Beispiel: Im Grundbuch sind 250.000 Euro als Grundschuld eingetragen. Das bedeutet, es fallen 500 Euro Gebühr für die Löschung an.
- Die Gebühr für die Bank: Die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank (VFE), die bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags anfällt, beläuft sich auf maximal 1 Prozent der Restschuldsumme. Was Sie außerdem zum Thema VFE und Hausverkauf bei einem bestehenden Baufinanzierungsvertrag wissen müssen, lesen Sie hier nach.
Für Verkäufer: Das sind Ihre Kosten beim Hausverkauf
Wenn Sie Verkäufer einer Immobilie sind, übernehmen Sie einen Teil der oben aufgelisteten Kosten. Dazu zählen:
- Kosten für den Energieausweis
- anteilige Maklergebühren
- Kosten für die Löschung der Grundschuld
Falls Sie Ihr Darlehen noch nicht abbezahlt haben und dennoch Ihr Eigentum verkaufen, verlangt Ihre Bank möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen. Beachten Sie außerdem, dass es zu zusätzlichen Kosten kommt, wenn Sie vor dem Hausverkauf noch Renovierungsbedarf haben. Auch wenn Sie keinen Makler für die Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen, rechnen Sie am besten mit Vermarktungskosten für die Werbung in Eigenregie. Die Kosten für ein Wertgutachten, falls eines erstellt werden soll, trägt ebenfalls der Verkäufer.
Tipp: Sie verkaufen Ihre Immobilie, aber im Grundbuch stehen noch Rechte Dritter – etwa ein Wohnrecht – vermerkt? Grundsätzlich gilt: Falls ein solcher Vermerk existiert, senkt dieser den Wert der Immobilie. Überlegen Sie, ob Sie sich die Einwilligung der wohnberechtigten Person für eine Löschung einholen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Wohnrecht aufgrund eines Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr benötigt wird.
Für Käufer: Diese Kosten kommen auf Sie beim Hauskauf zu
Als Käufer tragen Sie i. d. R. die Notarkosten, zahlen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer. Hinzu kommen die anteiligen Maklergebühren. Als Käufer einer Immobilie rechnen Sie zudem mit weiteren Kaufnebenkosten. Dazu gehört beispielsweise die eigenständige Beauftragung eines Gutachters oder auch der finanzielle Aufwand für einen Umzug.
Tipp: Ob Kauf oder Verkauf, wir empfehlen: Kalkulieren Sie sicherheitshalber immer etwas mehr Budget ein, als Sie tatsächlich benötigen. Manchmal fallen zusätzliche Kosten an, etwa für die Besorgung bestimmter Unterlagen oder unvorhersehbare Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Sollten Fragen aufkommen, lohnt sich zudem die Beratung beim Notar. Dieser ist dazu verpflichtet, bei einem Immobiliengeschäft neutral zu agieren, um zwischen beiden Parteien zu vermitteln.
Hausverkauf Kosten – alles auf einen Blick
Kostenart | Höhe/Summe | Kostenträger |
Notarkosten (mit Grundbuchamt) | 1,2 bis 2 Prozent | Käufer |
Energieausweis | Ab 30 Euro bis ca. 300 Euro | Verkäufer |
Wertgutachten | Bis 2.000 Euro; Immobilienbewertung kostenfrei durch Schwäbische Liegenschaften GmbH |
Verkäufer |
Grunderwerbssteuer | 3,5 bis 6,5 Prozent | Käufer |
Maklergebühren | Ca.7,14 Prozent | Käufer und Verkäufer (i.d.R.; seit Dez. 2020) |
Spekulationssteuer | Abhängig vom Einkommenssteuersatz und Immobilienwert | Verkäufer |
Grundsteuer | Regionsabhängig | Käufer |
Grundschuldlöschung | Ca. 0,2 Prozent vom Grundschuldswert | Verkäufer |
Vorfälligkeitsentschädigung | Max. 1 Prozent der Restschuldsumme | Verkäufer |
Immobilie verkaufen & alle Kosten im Blick haben
Ob Maklercourtage, Steuern oder Renovierungskosten vor dem Hausverkauf: Wer als Eigentümer und Käufer alles im Blick hat, ist bestens auf den anstehenden Immobilienkauf- und Verkauf vorbereitet. Trotzdem kann es passieren, dass Sie die eine oder andere Zahl verwechseln, Fragen zu Ihrem Eigentum haben – oder dass Sie sich einfach rückversichern möchten. Wir schenken Ihnen unsere Expertise in solchen Fällen gerne kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns dafür – und wir klären Ihre Fragen.