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Oct 13
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kredit im todesfall

Was passiert mit einem noch laufenden Kredit im Todesfall?

Wer plötzlich verstirbt, hinterlässt bei Kindern, Partnern und Familie oft einen großen Schmerz und viel Trauer. Aber nicht nur der emotionale Verlust des Verstorbenen muss jetzt überwältigt werden – sondern ggf. auch die Verpflichtungen, welche dieser hinterlässt. Zu den wohl größten Verpflichtungen zählen vor allem Immobilienschulden. Hat der Hauptverdiener zu Lebzeiten einen Kredit für die Finanzierung des Eigenheims aufgenommen, müssen Erben und Hinterbliebene sich jetzt mit dem Kredit im Todesfall und den offenen Schulden auseinandersetzen.
 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Erben müssen haften: Wer sich dazu entscheidet, sein Erbe anzutreten, übernimmt nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch die offenen Schulden.
  • Für Hinterbliebene gilt: Sollte z. B. der hinterbliebene Ehepartner den Kreditvertrag ebenfalls unterschrieben haben, muss dieser für die Restschuldsumme aufkommen.
  • Kündigung unter Umständen möglich: Je nachdem, was der Kreditvertrag vorsieht, ist eine Kündigung des Darlehens durch einen Erben möglich. Dann gelten besondere Bedingungen.
  • Erbengemeinschaften: Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft geworden, so müssen Sie zu jeweils gleichen Teilen – gemeinsam mit den anderen Erben – die Schulden des Erblassers tilgen.
  • Vorsorge hilft im Ernstfall: Häufig lohnt es sich, dass Erblasser sich bereits zu Lebzeiten nach passenden Versicherungen für den Ernstfall umschauen, um die Erben nicht mit offenen Kreditschulden zu belasten.

 

Schulden des Verstorbenen: Wer muss für einen laufenden Kredit im Todesfall haften?

Wer erbt, freut sich im Idealfall darüber, sich „ins gemachte Nest“ zu setzen: Kinder und Ehepartner müssen einerseits den Verlust von Vater und Partner verkraften. Auf der anderen Seite warten im Verlustfall meist finanzielle Sicherheiten auf die Hinterbliebenen, wenn der Hauptverdiener verstirbt. Ausnahme: Es existiert ein noch laufender Kredit, so etwa ein Darlehen für eine Immobilie. Grundsätzlich gilt, dass Erben auch die Schulden erben, welche aus einem Kreditvertrag hervorgehen (§ 1967 BGB). Die Erbfolge bestimmt dabei, wer verantwortlich dafür ist. Üblicherweise regelt ein Testament, wer etwas erbt. Ist aber kein Testament vorhanden, was nicht selten der Fall ist, gilt die gesetzliche Erbfolge.

 

Immobilie Todesfall: Welche Rolle spielt der hinterbliebene Ehepartner?

Sie haben sich mit Ihrem Partner den Traum vom Eigenheim erfüllt – und einen gemeinsamen Kreditvertrag unterschrieben? In diesem Fall gilt: Wenn Ihr Ehepartner verstirbt, müssen Sie weiterhin für den Kredit aufkommen, wenn sie diesen zusammen unterzeichnet haben. Konnten die Schulden zu Lebzeiten nicht vollständig abbezahlt werden, bedeutet das für Verwitwete oft, dass diese die finanzielle Belastung nun alleine stemmen müssen. Das kann zur Folge haben, die Immobilie im schlimmsten Fall an die kreditgebende Bank abtreten zu müssen. Denn: Für Kreditgeber stellen Immobilien eine Sicherheit dar, welche sie im Ernstfall nutzen und weiterverkaufen können, um einen Verlust auszugleichen.
 

Besteht die Chance, Schulden vom Erblasser zu umgehen?

Um laufende Kreditschulden des Erblassers zu umgehen, entscheiden sich viele Menschen dafür, das komplette Erbe auszuschlagen – und das muss fristgerecht und auch formgerecht passieren. Ein Erbausschlag hat zur Folge, dass Sie nicht nur die Schulden „loswerden“, sondern eben auch das Vermögen, welches Sie in der Regel bekommen hätten. Dies ist zwar die Kehrseite. Sie verhilft vielen Erben jedoch dazu, ihre eigenen Ressourcen zu schonen und sich nicht finanziell zu überlasten. Gut zu wissen: Sobald Sie von Ihrem Erbe erfahren, beginnt die Frist für das Ausschlagen des Erbes. Diese beträgt insgesamt sechs Wochen. Unser Tipp: Verschaffen Sie sich zunächst einen umfassenden Überblick darüber, wie die finanzielle Lage des Erblassers aussieht, bevor Sie das Erbe antreten oder dieses ausschlagen.
 

Was gilt für Erbengemeinschaften im Todesfall?

Ob Geschwister oder andere Angehörige: Wer gemeinsam mit anderen erbt, wird automatisch Teil einer Erbengemeinschaft. Dies hat zwar einerseits den Nachteil, dass es häufiger zu Streitigkeiten bei gemeinsamen Entscheidungen kommen kann. Andererseits müssen Erben auch gemeinsam für die Schulden des Erblassers aufkommen. Das bedeutet: Jeder muss seinen Teil zur Schuldentilgung beitragen.
 

Kann ich als Erbe einen Kreditvertrag kündigen?

Wenn Sie nicht in die „Fußstapfen“ Ihres Erblassers treten möchten, gilt es, rechtzeitig die kreditgebende Bank zu kontaktieren. Diese kann Ihnen Auskunft über den Darlehensvertrag geben. Sieht diese eine Kündigungsmöglichkeit vor, können Sie sich dafür entscheiden, den Vertrag aufzulösen. Dann wird die gesamte Restschuldsumme fällig gestellt. Der Vorteil: Wenn der Kreditvertrag eine solche Möglichkeit vorsieht, können Sie kündigen und zugleich von den Zinsen entbunden werden. Dann kommen Sie lediglich für die vom Erblasser tatsächlich ausgeliehene Summe auf. Beachten Sie: Sobald Sie sich dafür entscheiden, die Schulden doch zu begleichen oder das Erbe anzutreten, muss der Ausgleich immer fristgerecht und dem Vertrag entsprechend erfolgen. Andernfalls hat die Bank die Option für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages – und dann müssen Sie im schlimmsten Fall noch früher für die gesamte Restschuldsumme aufkommen.
 

Geerbte Immobilie verkaufen – außerordentliche Kündigung möglich

Sie möchten die geerbte Immobilie, etwa ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus verkaufen? Unter Umständen ist nach § 490 BGB auch eine außerordentliche Kündigung des laufenden Kreditvertrages möglich. Wichtig zu wissen ist, dass die Bank in solchen Fällen auch eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen kann. Für den Schaden, welcher der Bank aus finanzieller Sicht entsteht, müssen Sie also mit der Entschädigungszahlung aufkommen. Tipp: Nicht selten kommt es vor, dass Erben sich mit der Situation überfordert fühlen. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt sich ein Antrag auf Nachlassverwaltung. So erreichen Sie gegebenenfalls nicht nur eine Haftungsbeschränkung, wenn es um Ihr Erbe geht – sondern geben die „unübersichtliche“ Lage an die Nachlassverwaltung ab, welche die Vermögensverhältnisse klärt und eine Übersicht schafft.

 

Richtig vorsorgen – so verhindern Sie, dass Ihre Erben Schulden übernehmen

Oft lohnt es sich, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über das Erbe zu machen. Dazu gehört auch, für Sicherheit zu sorgen und so zum Beispiel bei Vertragsabschluss von Kreditverträgen auch für die passenden Versicherungen zu sorgen:

  • Restschuldenversicherung Todesfall: Eine Restschuldenversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen – nicht nur im Todesfall, sondern etwa auch bei Arbeitsunfähigkeit. Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, den laufenden Kredit zu bedienen, muss so zum Beispiel auch die Familie nicht dafür aufkommen. Hier kommt die Versicherung ins Spiel – und übernimmt im Todesfall die restliche Schuld
  • Risikolebensversicherung: Auch eine Risikolebensversicherung kann Abhilfe schaffen, wenn Sie einen Kreditvertrag abschließen und Ihre Angehörigen vorsorglich schützen wollen. Banken sehen dies als zusätzliche Sicherheit, was sich positiv auswirken kann. Sollten Sie versterben, sichert die Versicherung Hinterbliebene finanziell ab.

 

Zusammenfassende Tipps

  • Fristen beachten: Sie haben sechs Wochen Zeit, um Ihr Erbe auszuschlagen. Sollten Sie die Schulden nicht übernehmen wollen, gilt es deshalb, sich rechtzeitig und formgerecht darum zu kümmern.
  • Erben kommen gemeinsam auf: Als Teil einer Erbengemeinschaft müssen sie sich nicht alleine kümmern. Die Restschuld wird unter den Erben gleichermaßen aufgeteilt.
  • Kreditverträge kündigen: Nehmen Sie Kontakt zur Bank auf und verschaffen Sie sich einen Überblick. Unter Umständen können Sie den Vertrag kündigen und müssen dann die gesamte Summe auf einen Schlag abbezahlen.
  • Vorsorgen mit Versicherungen: Treffen Sie rechtzeitig Vereinbarungen mit Ihren Angehörigen für den Ernstfall und informieren Sie sich über passende Versicherungen.

 

Fazit: Im Todesfall als Erbe abgesichert sein

Um Angehörige zu schützen, empfehlen wir, sich schon zu Lebzeiten mit der eigenen Vermögenssituation auseinanderzusetzen. Dies gilt besonders bei größeren Kreditverträgen, wenn Sie zum Beispiel einen Immobilienkredit aufnehmen. Denn: Viel zu oft nimmt das Leben einen Lauf, der für Familie, Angehörige und Partner nicht vorhersehbar ist.

Sie sind selbst Erbe, möchten Ihre Immobilie verkaufen und haben Fragen zu Ihrer aktuellen Situation? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten weiterhelfen.

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